2020: Weltgesundheitsorganisation WHO ruft im März offiziell eine weltweite Pandemie aus
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) informierte bereits am 31. Dezember 2019 über Fälle von Lungenentzündungen unbekannter Ursache in der chinesischen Stadt Wuhan. Der Ausbruch wurde aufgrund der enormen Zunahmen der Fallzahlen weltweit vom WHO-Generaldirektor am 11. März 2020 offiziell zu einer Pandemie erklärt. [2020: 1] Bis dahin gelebte Normalität, öffentliches Leben und soziales Miteinander wurden in einem zuvor zu Friedenszeiten noch nicht da gewesenen Maße beeinträchtigt. Es gab kaum gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche, die von Einschränkungen verschont blieben. Auch Ende 2021 hat die Pandemie die Welt im Griff, auch wenn sich an verschiedenen Stellen gesamtgesellschaftlich langsam eine neue »Normalität« mit Corona einstellt.
Lebenssituation
Ein sehr prägendes mediales Bild der Corona-Pandemie zeigten im Frühjahr 2020 Aufnahmen aus dem italienischen Ort Bergamo: Militärfahrzeuge vollgeladen mit Särgen fahren nachts zu den bereits völlig überlasteten Krematorien. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Sterbefälle ist seither auch der Begriff der »Übersterblichkeit« präsent.
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Werden die monatlichen Sterbefälle in Sachsen 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zum Zeitraum 2015 bis 2019 betrachtet, ist für das 4. Quartal 2020 und den Januar 2021 eine Übersterblichkeit im Freistaat festzustellen. Für die Monate November 2020 und Dezember 2020 wichen die gemeldeten Sterbefälle überdurchschnittlich stark von den durchschnittlichen Sterbefällen der Monate November und Dezember der davorliegenden Jahre ab. Zwischen 2015 und 2019 starben durchschnittlich im November 4 400 Menschen. Fast 6 200 Personen waren es nun im November 2020 und damit rund 41 Prozent mehr. Im Januar 2021 waren es rund 3 000 mehr gemeldete Sterbefälle als im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Das entspricht einer Zunahme von rund 60 Prozent. Die Zahl der Gestorbenen je 1 000 Personen hat dabei in den Altersgruppen ab 65 Jahren sichtbar zugenommen.
Ab April 2020 erlassene Vorschriften, die das Verlassen der häuslichen Unterkünfte untersagten bzw. streng einschränkten, hatten unmittelbar Auswirkungen auf die Mobilität der Menschen. Dies schlägt sich auch im Wanderungsverhalten, d. h. den Zahlen zu Zu- und Fortzügen nieder. Besonders stark gingen sowohl die Zuzüge als auch die Fortzüge im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 in den Monaten März bis Mai 2020 zurück. In diesen drei Monaten wurden durchschnittlich rund 31 Prozent weniger Zuzüge und 25 Prozent weniger Fortzüge registriert, wobei der Monat April 2020 mit Abstand die geringste Wanderungsintensität aufwies.
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Einschränkungen im Bildungsbereich
Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, durch Tagesmuttis oder -vatis oder in Grundschulen konnte seit Beginn der Pandemie zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht mehr erfolgen. Obwohl die Daten aus den entsprechenden Statistiken nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten widerspiegeln, liefern Betreuungszahlen ein Indiz für die Betroffenheit. Demnach gab es insgesamt zum Stand März 2021 rund 184 Tausend Kinder, die noch nicht zur Schule gingen, und rund 133 Tausend Schulkinder, für die Betreuungsverträge mit Kindertageseinrichtungen bestanden.
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Kindertagesbetreuung allgemein in der Corona-Zeit
Bildungsbereich in der Corona-Zeit
Insgesamt lernten im Schuljahr 2020/2021 an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen rund 385 Tausend Schülerinnen und Schüler. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie alle von pandemiebedingten Einschränkungen im Schulbetrieb betroffen waren.
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen verlagerte sich somit pandemiebedingt teilweise vollständig in die Elternhäuser. Kinder mussten nun häufiger zu Hause beschäftigt bzw. auch bei schulischen Aufgaben während häuslicher Lernzeiten unterstützt werden (öffentlich geprägt mit dem Begriff »homeschooling«). Kinder und Eltern mussten sich nun ggf. im Haushalt befindliche PC oder mobile Endgeräte teilen, um an Unterricht und Arbeit teilnehmen zu können. Über (mindestens) einen PC verfügten 88,4 Prozent der sächsischen Haushalte. Einen stationären und/oder mobilen Internetanschluss besaßen 90,5 Prozent. (Stand: EVS 2018)
Dabei war die Situation der Eltern selbst schwierig. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hatten direkte Folgen für die Elternhäuser, sei es hinsichtlich der Frage nach der Sicherheit des Arbeitsplatzes selbst bzw. das neben »homeschooling« auch noch im »homeoffice« die Arbeit erledigt werden konnte oder musste.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde der Betrieb einer Vielzahl von Bereichen und Einrichtungen der sächsischen Wirtschaft von Mitte März 2020 an als »durchgängig zulässig« bzw. »vorübergehend untersagt« von staatlicher Seite explizit reglementiert. Letzteres betraf über einen langen Zeitraum das Beherbergungsgewerbe und die Gastronomie, Kulturbetriebe und den Veranstaltungsbereich sowie zeitweise Friseur- und Kosmetiksalons und ausgewählte Einzelhandelsbereiche.
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Reglementierte Wirtschaftsbereiche gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Wirtschaftsentwicklung während der Corona-Pandemie
Die unterschiedlichen Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen hinsichtlich Betriebserlaubnis/-öffnung bzw. Betriebsverbot/-schließung spiegeln ein differenziertes Bild innerhalb des sächsischen Einzelhandels wider. Faktisch durchgängig geöffnet blieb der Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) mit relativ saisontypischer Verlaufsfigur 2020 und unterdurchschnittlichem Umsatzplus von 3,2 Prozent (real: keine Veränderung) gegenüber 2019. Der von zwischenzeitlichen Betriebsuntersagungen im April (sogenannter »1. Lockdown«) bzw. im November und Dezember (»2. Lockdown«) 2020 betroffene Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und Baubedarf verzeichnete im Gesamtjahr 2020 einen Umsatzzuwachs um 5,7 Prozent (real: 4,5 Prozent). Im Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren musste binnen Jahresfrist indes ein erheblicher Umsatzrückgang um (nominal wie real) mehr als 22 Prozent hingenommen werden.
Im Einzelhandel insgesamt stand 2020 gegenüber 2019 eine Umsatzsteigerung um nominal 6,7 Prozent (real: 5,5 Prozent) zu Buche. Dagegen brachen die Umsätze im Gastgewerbe in dieser Zeit um rund ein Drittel erheblich ein. Besonders das Beherbergungsgewerbe verzeichnete mit über 40 Prozent einen gravierenden Umsatzrückgang.
Insbesondere im »1. Lockdown« wurden in der sächsischen Industrie in den Monaten April und Mai 2020 im Vorjahresvergleich Umsatzeinbußen von jeweils mehr als 30 Prozent verzeichnet. Die Umsatzentwicklung im Bauhauptgewerbe war dagegen durch die Corona-Pandemie weitgehend unbeeinflusst und zeigte einen Unterschied zwischen 1. Halbjahr (+3,2 Prozent) und 2. Halbjahr (–3,7 Prozent) gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum.