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2015: Gesundheitskarte wird alleiniger Nachweis zur Leistungsinanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung

Die elektronische Gesundheitskarte, die mit einem Lichtbild der versicherten Person versehen ist, löste die am 1. Januar 1995 eingeführte traditionelle Krankenversichertenkarte ab. Seit 1. Januar 2015 muss in der Regel jeder bzw. jede gesetzlich Krankenversicherte in der Bundesrepublik Deutschland über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen. Die grundlegenden Zielstellungen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte waren mehr Patientensouveränität, eine bessere administrative Kommunikation zwischen den verschiedenen Leistungserbringern (Haus- und Fachärzte, Labore, Krankenhäuser u. a.) sowie eine höhere Effizienz im Gesundheitswesen und damit verbunden eine Kostenersparnis. Auf Wunsch können alle relevanten Daten des Versicherten, z. B. über Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Im Notfall können diese Daten von Ärztinnen und Ärzten bzw. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern ausgelesen werden. [2015: 1]

Daten und Fakten

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Gesundheit

Die Geschichte des Gesundheitswesens im Überblick

Das Gesundheitswesen umfasste ursprünglich die Einrichtungen, von denen im Krankheitsfall die notwendige Hilfe geleistet wurde. Mit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung (1883–1889) wurde die Versicherungspflicht eingeführt, als erstes am 31. März 1883 die Krankenversicherung. Sie galt nur für Arbeiter bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze sowie sehr geringverdienende Angestellte. Dieser Personenkreis hatte dadurch einen Rechtsanspruch auf freie und medikamentöse ärztliche Behandlung im Krankheitsfall für maximal 13 Wochen. [2015: 2] Die Organisationsformen der Hilfegewährung und der Leistungskatalog haben sich im Laufe der Zeit systembedingt geändert, das Gesundheitswesen wurde jedoch als verlässlicher Partner im Krankheitsfall wahrgenommen.

In den letzten drei Jahrzehnten wurde das Gesundheitswesen infolge der steigenden Ausgaben gesellschaftlich sehr stark als Kostenfaktor wahrgenommen (gestiegene Verbraucherpreise für medizinische Dienstleistungen). In jüngerer Zeit hat sich diese Wahrnehmung dahingehend gewandelt, dass die Gesundheitswirtschaft sowohl ein Beschäftigungspotenzial als auch ein wirtschaftliches Potenzial darstellt.

Ärztinnen und Ärzte in Sachsen

Diagramm mit gestapelten Säulen zeigt die Ärztinnen und Ärzte am 31. Dezember 1991 bis 2020 nach ausgewählten Einrichtungen und Geschlecht

Ein maßgeblicher Indikator zur Beschreibung der gesundheitswirtschaftlichen Situation ist die Ärztezahl bzw. der sogenannte Ärztebesatz. Im Jahr 2020 gab es in Sachsen insgesamt 17 070 Ärztinnen und Ärzte, 44 Prozent mehr als 1995. Etwas mehr als 41 Prozent waren in ambulanten und knapp 59 Prozent in stationären bzw. teilstationären Einrichtungen beschäftigt. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in stationären und teilstationären Einrichtungen hat sich in diesem Zeitraum deutlich stärker erhöht als im ambulanten Bereich. Auch die Geschlechterproportion hat sich verändert. 1995 arbeiteten im stationären und teilstationären Bereich knapp 58 Prozent Ärzte und 42 Prozent Ärztinnen. 2020 war das Verhältnis nahezu ausgeglichen (51 Prozent Ärzte). Die Zahl der Ärztinnen in stationären und teilstationären Einrichtungen ist deutlich stärker gestiegen als die der Ärzte. Im ambulanten Bereich gibt es mehr Ärztinnen als Ärzte. Hier lag der Frauenanteil im Jahr 2020 bei rund 58 Prozent.

Gesundheitspersonal in Sachsen

Säulendiagramm zeigt Gesundheitspersonal 2008 bis 2018 nach Art der Einrichtung

Neben der Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte umfasst das Gesundheitspersonal weitere medizinische Gesundheitsberufe, Berufe in der Pflege und Altenpflege sowie Berufe in der Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik. Daten zum Gesundheitspersonal Sachsens werden seit dem Jahr 2008 in vergleichbarer Weise durch das Statistische Landesamt ermittelt. Der größte Teil des Gesundheitspersonals entfällt auf die ambulanten Einrichtungen. Hier ist auch von 2008 bis 2019 mit reichlich 28 Prozent der größte Zuwachs zu verzeichnen. Besonders hoch war der Personalzuwachs mit rund 74 Prozent in der ambulanten Pflege. Dagegen erhöhte sich das Personal in den »klassischen Einrichtungen« (Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken) nur leicht mit rund 7 Prozent.

Diagramm mit gestapelten Balken zeigt Gesundheitspersonal 2018 nach ausgewählten Einrichtungen und Geschlecht

Methodischer Hinweis

Gesundheitspersonal

Es werden Beschäftigungsverhältnisse ermittelt, so dass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen mehrfach gezählt werden.

Weiterführende Informationen zur Methodik

Definitionen und Methoden der Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnung (Weiterleitung zum Statistikportal)

Gesundheitsausgaben in Sachsen

Säulendiagramm zeigt Gesundheitsausgaben 2008 bis 2019 nach Ausgabenträgern

Die Gesundheitsausgaben verteilen sich auf eine Reihe von Ausgabenträgern (insbesondere Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherungen, private und öffentliche Haushalte). Von 2008 bis 2019 stiegen die Ausgaben in Sachsen von rund 13 Milliarden Euro um fast die Hälfte auf rund 20 Milliarden Euro. Der wichtigste Ausgabenträger ist die gesetzliche Krankenversicherung. Hier entfielen 2019 auf jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner im statistischen Mittel Ausgaben von 3 096 Euro. Die soziale Pflegeversicherung folgte nach den absoluten und relativen Ausgaben auf Platz 2 mit gut 2,6 Milliarden Euro (2019), das entspricht 644 Euro pro Einwohnerin und Einwohner.

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