2011: Inkrafttreten des Arbeitnehmerfreizügigkeitsrechts für Mitgliedsstaaten der EU-Erweiterung von 2004
Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ermöglicht EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern grundsätzlich, in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Die Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit wurden sehr unterschiedlich angewendet. Deutschland schöpfte die maximal siebenjährige Übergangsfrist aus. Als letzte der alten EU-15-Staaten öffnete Deutschland den Arbeitsmarkt für osteuropäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ab dem 1. Mai 2011 erhielten Bürgerinnen und Bürger aus den acht mittel- und osteuropäischen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn nebst Malta und Zypern uneingeschränkten Zugang zum deutschen bzw. sächsischen Arbeitsmarkt. So benötigen Bürgerinnen und Bürger der o. g. Länder für eine (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr und dürfen sich nun bis zu drei Monate zur Arbeitssuche hier aufhalten, während ihrer Betätigung hier wohnen und auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses weiter bleiben. Darüber hinaus trat für die entsprechenden Personenkreise mit dem 1. Mai 2011 auch die volle Dienstleistungsfreiheit in Kraft. [2011: 1, 2, 3]
Daten und Fakten
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- Entwicklung der Zahl der (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigten
- Ausgewählte Herkunftsländer der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Ausgewählte Einsatzfelder der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen
- Was 2011 noch statistikrelevant war
Entwicklung der Zahl der (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigten
Zur Jahresmitte 2020 verfügten EU-Bürgerinnen und Bürger aus den oben genannten Staaten bereits seit neun Jahren über einen uneingeschränkten Zugang zum bundesdeutschen Arbeitsmarkt. Wie aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, waren zum 30. Juni 2020 am Arbeitsort Sachsen insgesamt 1 608 511 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Vorjahresvergleich ging ihre Zahl moderat um 0,5 Prozent (Deutschland: -0,3 Prozent) zurück, nachdem es in sämtlichen Jahren nach 2009 (-0,8 Prozent) durchweg Zuwächse gegeben hatte. Im Ergebnis dieser Entwicklungen wurde das Ausgangsniveau von 2004 jüngst um rund ein Sechstel (17,3 Prozent) überschritten.
Die Zahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag zur Jahresmitte 2020 in Sachsen bei 88 955 Personen und damit 5,1 Prozent höher als 2019. Die ununterbrochen aufwärtsgerichtete Entwicklung der Vorjahre setzte sich demnach in abgeschwächter Form fort. So waren am aktuellen Rand nahezu fünf Mal so viele ausländische Beschäftigte wie 2011 und mehr als acht Mal so viele wie 2004 zu verzeichnen. Der Anteil der ausländischen an allen Beschäftigten in Sachsen vergrößerte sich von 0,8 Prozent 2004 über 1,3 Prozent 2011 bis auf 5,5 Prozent 2020 (Deutschland: 12,7 Prozent). An der sächsischen Bevölkerung waren Ausländerinnen und Ausländer am 30. Juni 2020 – wie jahresdurchschnittlich – zu 5,2 Prozent vertreten (Deutschland: 12,6 Prozent).
Ausgewählte Herkunftsländer der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Die Zahl der Beschäftigten in Sachsen, die eine estnische, lettische, litauische, polnische, slowakische, slowenische, tschechische, ungarische, maltesische oder zyprische Staatsangehörigkeit besitzen, erreichte am 30. Juni 2020 mit 36 702 Personen ebenfalls einen neuen Höchststand. Das Vorjahresniveau wurde hier um 2,9 Prozent übertroffen, nachdem von 2004 an – ab 2011 durchweg zweistellige – Steigerungsraten zu verzeichnen waren. Damit entsprach die Beschäftigtenzahl am aktuellen Rand nahezu dem Achtfachen von 2011 und sogar mehr als dem Sechzehnfachen von 2004. Auf die zehn EU-Beitrittsländer von 2004 entfielen zur Jahresmitte 2020 so zusammen reichlich zwei von fünf Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Sachsen (41,3 Prozent; Deutschland: 16,3 Prozent). Neun Jahre zuvor – 2011 – war es nur jeder Vierte (25,1 Prozent; Deutschland: 9,7 Prozent). Zu berücksichtigen sind bei diesen Entwicklungs- und Strukturaussagen allerdings auch die vergleichsweise niedrigen Absolutwerte und die damit in Verbindung stehenden Basiseffekte.
Unter den Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit eines der EU-Beitrittsländer von 2004 besaßen in Sachsen am 30. Juni 2020 allein 56 Prozent bzw. 20 557 Personen die des Nachbarlandes Polen. Reichlich 30 Prozent bzw. 11 246 Personen waren tschechische Staatsangehörige. Gegenüber 2011 stieg der betreffende Anteil bei beiden Personengruppen weiter an. Gegenteiliges galt für die Beschäftigten aus den übrigen Ländern, die aktuell in nennenswertem Umfang noch die ungarische (2 442 Personen) bzw. slowakische (1 440 Personen) Staatsangehörigkeit aufwiesen.
Ausgewählte Einsatzfelder der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Zu den bevorzugten Einsatzfeldern zählen das Verarbeitende Gewerbe (am häufigsten die Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen sowie Herstellung von Möbeln), die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (vor allem Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften), der Bereich Verkehr und Lagerei, das Baugewerbe, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie das Gastgewerbe.
Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen
Seit Aufhebung der Zutrittsbeschränkungen zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige der EU-Beitrittsländer von 2004 im Mai 2011 ist die Zahl der (ausländischen) Beschäftigten in Sachsen – unter Berücksichtigung der relativ niedrigen Absolutwerte (»Basiseffekt«) – weitaus dynamischer angestiegen als in den Jahren zuvor mit »beschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit«. Parallel dazu verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen in Sachsen von mehr als 400 000 Personen im Jahresdurchschnitt 2005 kontinuierlich bis auf ein vorläufiges Minimum von gerundet 116 000 Personen 2019. Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stieg sie im Jahresdurchschnitt 2020 wieder auf rund 129 000 Personen an und lag damit um ein Zehntel (10,9 Prozent; Deutschland: 18,9 Prozent) über dem Vorjahresstand. Dabei nahm die Zahl der ausländischen Arbeitslosen überdurchschnittlich um 18,8 Prozent (Deutschland: 25,1 Prozent) auf fast 19 000 Personen zu, wobei hier bereits ab 2013 beständige Zuwächse im Vorjahresvergleich zu verzeichnen waren. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug 2020 in Sachsen insgesamt 6,1 Prozent (Deutschland: 5,9 Prozent) und bei den Ausländern 20,0 Prozent (Deutschland: 14,4 Prozent).
Was 2011 noch statistikrelevant war
Zensus 2011
Die erste gesamtdeutsche Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung wurde zum Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführt. Eine traditionelle Volkszählung fand vor der Wiedervereinigung 1990 auf dem Gebiet der Bundesrepublik zum letzten Mal 1987 und in der ehemaligen DDR 1981 statt. Beim Zensus 2011 wurden in Sachsen rund 380 000 zufällig ausgewählte Personen in Privathaushalten und 60 000 in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen lebende Personen befragt. Rund 5 000 Erhebungsbeauftragte interviewten hierzu in Sachsen die Bevölkerung. Zudem wurden etwa 830 000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Sachsen postalisch aufgefordert, Angaben zu Gebäuden und Wohnungen zu übermitteln.
Bei der Umsetzung des EU-weiten Zensus 2011 kam in Deutschland eine registergestützte Methode zum Einsatz. Dabei wurden vorhandene Verwaltungsregister als Datenquellen für statistische Zwecke genutzt und durch Befragungen ergänzt. Veröffentlicht wurden die Zensusergebnisse ab Mai 2013 in der öffentlichen bundesweiten Zensusdatenbank.