Hauptinhalt

2005: Hartz IV – Vierter Teil der Arbeitsmarktreform tritt zu Jahresbeginn in Kraft

Am 1. Januar 2005 trat das SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende) im Ergebnis des 4. Teiles der Arbeitsmarktreform in Kraft, deren Konzept von einer durch die Bundesregierung eingesetzten Kommission unter Leitung von Peter Hartz erarbeitet worden war. Ziel war, die Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nur dann zu erbringen, wenn die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig, vor allem durch Eingliederung in den Arbeitsmarkt, beseitigt werden kann. Dazu wurden die Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbstätige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengeführt. Mit der »Hartz IV-Reform« hat sich das gesamte Sozialleistungssystem in Deutschland grundlegend verändert. Leistungen nach dem SGB II sind seitdem die wichtigsten den Lebensunterhalt sichernden Sozialleistungen in Deutschland.

Daten und Fakten

Entdecken Sie in unserem Internetauftritt www.statistik.sachsen.de mehr interessante Daten und Fakten zum Thema

Sozialleistungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II-Leistungen)

Das Diagramm mit gestapelten Säulen zeigt die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im Dezember 2005 und 2020 in Sachsen

Am Jahresende 2005 lebten 562 882 Menschen in Sachsen in 324 291 Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II-Leistungen). 542 349 davon bezogen im Dezember 2005 sogenannte Regelleistungen als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Nachdem am Jahresende 2006 noch ein Zuwachs der betroffenen Personen zu verzeichnen war, sank ihre Anzahl danach ständig. Im Dezember 2020 waren weniger als halb so viele Personen wie in den ersten zwei Jahren auf Leistungen nach SGB II angewiesen. Im Dezember 2020 wurden noch 145 539 Bedarfsgemeinschaften gezählt, in denen 252 102 Personen lebten. 235 625 von ihnen bezogen Regelleistungen, d. h. laufende Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes inklusive der Unterkunftskosten. 179 320 der Leistungsberechtigten waren erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze (2020: 65 Jahre und 9 Monate). Sie bezogen diese Unterstützungsleistung ergänzend oder als alleiniges Einkommen in Form von Arbeitslosengeld II (ALG II). Nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften erhalten diese Leistung als Sozialgeld. Unter den 56 305 Sozialgeldempfängerinnen und -empfängern waren 54 573 unter 15-Jährige (97 Prozent). Insgesamt machten Minderjährige 26 Prozent der insgesamt vom SGB II betroffenen Personen aus.

Weitere Mindestsicherungsleistungen

Leistungen nach dem SGB II sind die am häufigsten gewährte Mindestsicherungsleistung. Diese Leistungen sichern den grundlegenden Lebensunterhalt von Personen, die durch eigenes Einkommen und Vermögen, das ihrer nächsten Angehörigen sowie durch andere Sozialleistungen dazu nicht in der Lage sind. Die als Mindestsicherung zusammengefassten Leistungen haben verschiedene gesetzliche Grundlagen, die die jeweiligen Leistungsberechtigten und weitere Anspruchsvoraussetzungen definieren. Sie unterscheiden sich vor allem durch ihren Empfängerkreis:

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erhalten Erwerbsfähige bzw. mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft Lebende. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) setzt das Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine anerkannte volle Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI voraus. Ohne diese Anerkennung haben nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die auch nicht mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Anrecht auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung aufgrund eines laufenden Asylverfahrens bzw. schon abgelehnte Asylbewerberinnen und ‑bewerber, die sich aus unterschiedlichen Gründen (meist geduldet) noch tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, beziehen zur Deckung ihres Lebensunterhaltes Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Sachsen im Dezember 2020 nach Leistungsarten
Leistungsart Anzahl Anteil in %
Regelleistungen nach dem SGB II insgesamt
(Grundsicherung für Arbeitsuchende; »Hartz IV«)
235 625  80,7 
  Arbeitslosengeld II 179 320  61,4 
  Sozialgeld 56 305  19,3 
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach dem SGB XII insgesamt (Sozialhilfe)
35 685  12,2 
  Grundsicherung im Alter und bei
  Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
30 735  10,5 
  laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb
  von Einrichtungen (3. Kapitel SGB XII)
4 950  1,7 
Regelleistungen nach dem AsylbLG
(Asylbewerberleistungsgesetz)
20 715  7,1 
Insgesamt 292 025  100,0 

          
Ab Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfängerstatistiken des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.
Datenquelle (für SGB II-Daten): Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Entwicklung der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen

Das Diagramm mit gestapelten Säulen zeigt Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Sachsen im Dezember 2005 bis 2020

Die absoluten Zahlen der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen sind seit 2006 rückläufig. Ursache ist vor allem der Rückgang der Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2015 dar. Der hohe Anteil an Empfängerinnen und Empfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führte bei den Mindestsicherungsempfängern zu einen leichten Anstieg im Vergleich zum Jahr 2014. Seitdem sinkt der Wert aber kontinuierlich.

Der Bezug von Mindestsicherungsleistungen ist sowohl in den einzelnen Altersgruppen als auch regional sehr unterschiedlich ausgeprägt, was durch bevölkerungsbezogene Quoten deutlich wird. Bei einer Gesamtquote von 7,2 Empfängerinnen und Empfängern je 100 Einwohnerinnen und Einwohnern in Sachsen am Jahresende 2020 reichte die Quote von 4,9 im Erzgebirgskreis bis 10,9 in der Stadt Leipzig.

Mindestsicherungsempfängerinnen und -empfänger nach Altersgruppen

Das Liniendiagramm zeigtdie Mindestsicherungsquoten einzelner Jahre und Altersgruppen im Vergleich zu 2005

Knapp drei Viertel der Mindestsicherungsempfängerinnen und -empfänger befanden sich im Alter von 15 bis unter 65 Jahren (dem sogenannten erwerbsfähigen Alter). Ihre bevölkerungsbezogene Quote lag im Jahr 2020 mit 8,9 je 100 Einwohnerinnen und Einwohnern etwas höher als die Gesamtquote. Viel öfter von Mindestsicherung betroffen sind Kinder. Mit 11,2 von 100 unter 15-Jährigen war das zum Jahresende 2020 mehr als jedes zehnte Kind. Ältere Menschen mussten dagegen sehr selten auf entsprechende Leistungen zurückgreifen (fast ausschließlich Grundsicherung im Alter). Am Jahresende 2020 bezogen etwa 14 500 über 64-Jährige Mindestsicherungsleistungen. Das waren 1,3 von 100 Einwohnerinnen und Einwohnern dieses Alters.

Ältere Menschen können zwar derzeit im Vergleich zu Jüngeren viel häufiger ihren Lebensunterhalt ohne Mindestsicherungsleistungen bestreiten, dennoch ist seit Neuordnung des Sozialleistungssystems 2005 der Anteil der Leistungsbezieher in dieser Bevölkerungsgruppe bis 2020 auf über das 1,4-fache angestiegen. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und Kinder waren im gleichen Zeitraum in Sachsen immer seltener auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Seit 2006, dem Jahr mit der höchsten Mindestsicherungsquote, ist diese für die Gesamtbevölkerung Sachsens kontinuierlich auf 53,6 Prozent des Wertes von 2005 gesunken.

zurück zum Seitenanfang