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1995: Einführung der Pflegeversicherung als vierte Säule der Sozialversicherung

Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Damit wurde die letzte große Lücke der sozialen Versorgung geschlossen. Die Versicherungspflicht gilt für alle gesetzlich, freiwillig und privat Krankenversicherten. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge, die auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt wurden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Als finanziellen Ausgleich für die Arbeitgeber wurde in allen Bundesländern bis auf Sachsen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen. In Sachsen wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung damit zunächst von den Arbeitnehmern allein getragen. Spätere Beitragserhöhungen wurden je zur Hälfte auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Der Beitragssatz für sächsische Arbeitnehmer ist jedoch bis heute ein Prozent höher als der der Arbeitgeber. Zum 1. Januar 2005 wurde zusätzlich ein Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt. [1995: 1]

Daten und Fakten

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Pflegebedürftige

Pflegeeinrichtungen

Die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen

Säulendiagramm zeigt die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen nach der Leistungsart

Seit Einführung der Pflegestatistik im Jahr 1999 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen, die Leistungen der Pflegeversicherung bezogen, im Freistaat Sachsen von 118 124 auf 250 812 im Jahr 2019 erhöht. Das sind mehr als doppelt so viel im Vergleich zu 1999. Die steigende Zahl der Leistungsempfänger ist vor allem von der demografischen Entwicklung Sachsens abhängig, die hauptsächlich durch die Alterung der Bevölkerung gekennzeichnet ist. Das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung erhöhte sich im selben Zeitraum um 4,3 Jahre und betrug 2019 46,9 Jahre. Die Anzahl der Einwohner, die 65 Jahre und älter waren, stieg im selben Zeitraum von etwa 800 000 im Jahr 1999 auf fast 1,1 Millionen 2019 und damit um mehr als ein Drittel.

Die kontinuierliche Erhöhung der Zahl der zu pflegenden Personen spiegelt sich auch bei der Betrachtung der verschiedenen Hilfearten wider. Die Zahl der stationär betreuten Leistungsempfänger erhöhte sich von 1999 bis 2019 um mehr als zwei Drittel. Sogar auf mehr als das Fünffache stieg die Zahl der Personen, die einen ambulanten Pflegedienst in Kombination mit Pflegegeldleistungen in Anspruch nahm. Wesentlich geringere Erhöhungen gab es bei ausschließlich ambulanter Pflege. Hier wurden 2019 etwa rund die Hälfte Leistungsempfänger mehr betreut als 20 Jahre zuvor. Die reinen Pflegegeldempfänger waren zunächst bis 2011 unter dem Niveau von 1999. Danach gab es einen Anstieg, der bis 2019 zur Verdopplung gegenüber 1999 führte.

Unter den Pflegebedürftigen sind nach wie vor deutlich mehr Frauen als Männer. Der Anteil der Männer stieg jedoch von 29,0 Prozent 1999 auf 37,5 Prozent im Jahr 2019.

Die Entwicklung der verschiedenen Hilfearten

Ringdiagramm zeigt die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen im Dezember 2019 nach Leistungsart

Die knappe Hälfte der Pflegebedürftigen (48,9 Prozent) wurde von Beschäftigten ambulanter oder stationärer Pflegeeinrichtungen betreut.

Stationäre Pflegeeinrichtungen

Der Anteil der stationär Betreuten betrug 1999 26,0 Prozent, stieg kontinuierlich bis 2007 (34,0 Prozent) und sank danach auf 20,5 Prozent im Jahr 2019.

Die professionelle stationäre Pflege wurde 2019 von 1 058 stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Damit ist die Zahl der stationären Pflegeeinrichtungen seit 1999 fast auf das 2,5-fache gewachsen. Diese Einrichtungen beschäftigten 43 692 Personen und verfügten über 61 018 Plätze.

Mit 533 Einrichtungen wurde der größte Teil von freigemeinnützigen Trägern betrieben. Privat wurden 480 Einrichtungen geführt und 45 Einrichtungen hatten einen öffentlichen Träger.

Ambulante Pflegeeinrichtungen

28,5 Prozent der Pflegebedürftigen wurden durch ambulante Pflegedienste betreut. Reichlich die Hälfte dieser Pflegebedürftigen erhielten dabei eine Teilleistung als Pflegegeld, da sie zusätzlich von Angehörigen oder anderen Privatpersonen pflegerisch versorgt wurden.

Der Anteil der ambulanten Betreuung, einschließlich der Betreuung in Kombination mit der Gewährung von Pflegegeld, hat seit 1999 eine steigende Tendenz. 1999 wurde reichlich ein Viertel der Pflegebedürftigen ambulant betreut. Dieser Anteil erhöhte sich bis 2015 auf 29,7 Prozent und betrug 2019 noch 28,5 Prozent.

Insgesamt wurde diese professionelle ambulante Pflege 2019 von 1 149 Pflegediensten mit 28 044 Beschäftigen ausgeführt. Gegenüber 1999 erhöhte sich deren Anzahl um mehr als ein Drittel. Der größte Teil der ambulanten Pflegedienste wird privat betrieben. 2019 waren das 781 Einrichtungen, was einem Anteil von mehr als zwei Dritteln entsprach. Mit 358 Einrichtungen hatten mehr als ein Viertel einen freigemeinnützigen Träger und 10 Einrichtungen wurden durch die öffentliche Hand betrieben.

Pflege durch Angehörige und Bezug von Pflegegeld

Sowohl 2019 (46,5 Prozent) als auch 20 Jahre zuvor (48,6 Prozent) wurde fast die Hälfe der Leistungsempfänger ausschließlich von Angehörigen oder anderen Privatpersonen betreut und erhielten Pflegegeld. Dabei war im Zeitverlauf dieser Anteil nie höher als 1999, der niedrigste Wert wurde mit 38,8 Prozent im Jahr 2009 festgestellt.

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