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1994: Erste große Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen

Rechtliche Grundlage für die Bildung der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen war das Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990. Der laut Gesetz vorgesehene Termin für die Bildung der sogenannten »Neuen Länder«, wie diese fünf Flächenländer bis weit in die 2000er Jahre bezeichnet wurden, war der 14. Oktober 1990. Mit dem Einigungsvertrag wurde dieser Termin auf den 3. Oktober 1990 vorgezogen. Die regionale Gliederung der Landkreise und Kreisfreien Städte blieb zunächst bestehen. Am 25. Mai 1993 beschloss der Sächsische Landtag das Kreisgebietsreformgesetz. Klagen mehrerer Kreise vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen verhinderten vorerst die vollständige Umsetzung dieser Reform zum 1. August 1994. Nach einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren traten am 1. Januar 1996 das 1. und 2. Kreisgebietsreformänderungsgesetz in Kraft. Eine weitere Neugliederung der Landkreise des Freistaates Sachsen erfolgte per Gesetz am 1. August 2008.

Daten und Fakten

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Verwaltungsgliederung

Gliederung bei Wiedererrichtung des Freistaates Sachsen

Das Bild zeigt eine Karte des Freistaates Sachsen. Darauf zu sehen sind die Kreisfreien Städte und Landkreise mit Gebietsstand 3. Oktober 1990

Die seit 1952 in der DDR bestehende Gliederung der Landkreise und Kreisfreien Städte wurde 1990 zur Bildung des Freistaates Sachsen übernommen. Demnach gab es im Landesgebiet sechs Kreisfreie Städte und 48 Landkreise mit 1 620 kreisangehörigen Gemeinden. Die drei Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig wurden erst zum 1. Januar 1991 per Kabinettsbeschluss gebildet.

Kreisgebietsreform 1994

1993 beschloss der Sächsische Landtag das »Sächsische Gesetz zur Kreisgebietsreform – Kreisgebietsreformgesetz«. Mit dessen Inkrafttreten am 1. August 1994 sollte das Landesgebiet des Freistaates Sachsen neu in sieben Kreisfreie Städte und 23 Landkreise gegliedert werden. Klagen mehrerer Kreise vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen verhinderten diese Reform vorerst. Am 1. August 1994 gliederte sich das Gebiet des Freistaates Sachsen deshalb in sechs Kreisfreie Städte und 28 Landkreise.

Kreisgebietsreformänderung 1996 und Gemeindereform 1999

1995 folgten das »Erste und Zweite Gesetz zur Änderung des Kreisgebietsreformgesetzes und anderer kommunaler Vorschriften«. Beide Gesetze traten zum 1. Januar 1996 in Kraft. Der Freistaat Sachsen gliederte sich ab diesem Zeitpunkt in die drei Regierungsbezirke Dresden, Chemnitz und Leipzig, sieben Kreisfreie Städte und 22 Landkreise. Erst 1999 fand die 1993 begonnene Gemeindegebietsreform ihren Abschluss. 545 selbständige Gemeinden gab es zum 1. Januar 1999 nach Inkrafttreten der Gesetze zur Gemeindegebietsreform. Die Kreisstruktur änderte sich in den darauffolgenden Jahren geringfügig jeweils am 1. Januar 2000 und 2005 durch Gemeindeeingliederungen.

Kreisneugliederung 2008 und Auflösung der Direktionsbezirke 2012

Eine einschneidende Änderung in der Gebietsgliederung erfolgte zum 1. August 2008. Im Freistaat Sachsen trat das Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz – SächsKrGebNG) und das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz SächsVwNG) in Kraft.

Durch die Neugliederung des Freistaates Sachsen verringerte sich die Anzahl der Landkreise und Kreisfreien Städte auf zehn Landkreise und drei Kreisfreie Städte. Die neuen Landkreise wurden durch Zusammenlegung bestehender Landkreise und Kreisfreier Städte gebildet. Vier Kreisfreie Städte wurden in die neuen Landkreise eingegliedert. Die drei Regierungsbezirke blieben weiterhin bestehen. Durch die Neubildung des Landkreises Mittelsachsen veränderte sich jedoch der Zuschnitt der Regierungsbezirke Leipzig und Chemnitz. Entsprechend dem Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetz wurde das Gebiet des Freistaates Sachsen in die drei Direktionsbezirke (früher: Regierungsbezirke) Chemnitz, Dresden und Leipzig eingeteilt. Die räumliche Gliederung der Direktionsbezirke (umfasste Landkreise und Kreisfreie Städte) war in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur räumlichen Gliederung der Direktionsbezirke vom 16. Juli 2008 bestimmt. Diese wurde mit Inkrafttreten des Sächsischen Standortegesetzes am 1. März 2012 aufgehoben, so dass die Ebene der Direktionsbezirke als räumliche Gliederung entfiel.

Der Freistaat Sachsen besteht seit 1. August 2008 aus den drei Kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie den Landkreisen Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Leipzig, Meißen, Mittelsachsen, Nordsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau. Neben den drei Kreisfreien Städten existierten in den zehn Landkreisen zu diesem Zeitpunkt 493 selbständige Gemeinden.

Aktuelle Verwaltungsgliederung

Das Bild zeigt eine Karte des Freistaates Sachsen. Darauf zu sehen sind die Kreisfreien Städte und Landkreise mit dem zuständigen Verwaltungssitz am 1. Januar 2021

Durch weitere freiwillige Gemeindeeingliederungen und -zusammenschlüsse verringerte sich die Zahl der selbstständigen Gemeinden bis zum 1. Januar 2019 auf 419. Aktuell besteht der Freistaat Sachsen aus drei Kreisfreien Städten und zehn Landkreisen mit 416 kreisangehörigen Gemeinden.

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