1997: Frauenquote im öffentlichen Dienst wird vom Europäischen Gerichtshof grundsätzlich für zulässig erklärt
Ein nationales Gesetz zur bevorzugten Beförderung von Frauen im öffentlichen Dienst ist gemäß des im November 1997 gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter bestimmten Voraussetzungen mit EU-Recht vereinbar. Der EuGH billigte damit entsprechende Passagen des Landesbeamtengesetzes von Nordrhein-Westfalen. [1997: 1] Die Entscheidung des EuGH untersetzte den bereits allgemein in Deutschland im öffentlichen Dienst eingeschlagenen Weg zur gleichberechtigten Stellenbesetzung mit Frauen und Männern. Seit 1996 dienen die Ergebnisse der jährlich durchgeführten Sächsischen Frauenförderungsstatistik den Dienststellen/Einrichtungen des öffentlichen Dienstes des Freistaates Sachsen als Kontrollinstrument bei der Feststellung von Frauenquoten sowie als Basis für die Erstellung, Aktualisierung und Überprüfung der Frauenförderpläne und bilden damit die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung von Frauen, um ihre Unterrepräsentanz in den Führungspositionen einzelner Bereiche zu verbessern. [1997: 2]
Daten und Fakten
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Das Sächsische Frauenförderungsgesetz und die Aufgaben der Frauenförderungsstatistik
Am 24. Februar 1994 beschloss der Sächsische Landtag das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG). Geregelt werden darin unter anderem grundsätzlich die Einstellung und der berufliche Aufstieg von Frauen in Bereichen des öffentlichen Dienstes mit geringer Frauenzahl. Benannt werden zudem Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Frauenquote in Führungs- und Leitungsfunktionen beitragen können. [1997: 3]
Voraussetzung für die Feststellung von Veränderungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Situation der Frauen sowie die Entwicklung von Frauenförderungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst ist die Durchführung einer jährlichen Bestandsaufnahme zur Beschäftigtensituation in Form der Sächsischen Frauenförderungsstatistik.
Ein ebenfalls wichtiges Anliegen der Sächsischen Frauenförderungsstatistik ist die Darstellung von Ergebnissen, die einerseits den hohen Frauenanteil im öffentlichen Dienst im Verhältnis zu anderen Wirtschaftszweigen erkennen lassen und andererseits das Aufzeigen von Defiziten hinsichtlich der Chancengleichheit von Frauen in Führungspositionen ermöglichen. Darüber hinaus werden fundierte Angaben geliefert, die die Berücksichtigung von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen sowie der Beteiligung an Fortbildungsmaßnahmen im Berufsleben veranschaulichen.
Einer differenzierten Analyse des Anteils der Frauen mit obersten Leitungsfunktionen und leitenden Funktionen in den Bereichen des öffentlichen Dienstes kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Beamte und Arbeitnehmer werden im Rahmen der Sächsischen Frauenförderungsstatistik nach 13 Bereichen unterschieden. Für jeden Bereich liegt jeweils eine für ihn gültige funktionelle Gliederung vor, auf deren Grundlage die Beschäftigten bestimmten Funktionen zuzuordnen sind.
Frauenanteil im öffentlichen Dienst nach Bereichen (funktionelle Gliederung)
Der Frauenanteil an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst lag 2019 insgesamt bei 64,5 Prozent, das waren 131 099 Frauen. Ein sehr hoher Frauenanteil war Ende Juni 2019 in den Bereichen »Sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen/ Sozialversicherungsträger« (80,4 Prozent), »Schulen« (77,3 Prozent), »Gemeinden/Gemeindeverbände mit unter 10 000 Einwohnern« (74,3 Prozent) und »Sparkassen« (72,2 Prozent) zu finden. In den meisten Bereichen verringerte sich ihr Anteil gegenüber 1997. Bei der »Polizei« und in »Justizvollzugsanstalten« stieg dagegen der Anteil an Frauen. Dennoch arbeiteten in diesen Bereichen zur Jahresmitte 2019 verhältnismäßig wenige weibliche Beschäftigte. Auch im Bereich »Hochschulen« sind seit Jahren mehr Männer als Frauen tätig.
Frauen in obersten Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst
Die differenzierte Betrachtung der 13 Bereiche nach Funktionsebenen verdeutlicht, dass sich mit steigender Funktionsebene der Frauenanteil an den Beschäftigten verringert. Die durchschnittliche Frauenquote an den Beschäftigten mit obersten Leitungsfunktionen von 46,8 Prozent (2 425 Frauen) wurde Ende Juni 2019 in fast allen Bereichen des öffentlichen Dienstes Sachsens unterschritten. Lediglich im Bereich »Schulen« arbeiteten mit 70,8 Prozent (1 526 weibliche Personen) überdurchschnittlich viele Frauen in einem Spitzenamt. Am Erhebungsstichtag 2019 war der Anteil von Frauen in der obersten Führungsebene bei den Bereichen »Polizei«, »Hochschulen« und »Staatsanwaltschaften« besonders unterrepräsentiert. Im Vergleich zu 1997 stieg dabei der Frauenanteil bei der »Polizei« (+11,9 Prozentpunkte) und bei den »Hochschulen« (+9,3 Prozentpunkte), sank allerdings bei den »Staatsanwaltschaften« (‑3,4 Prozentpunkte) ab. Am stärksten von allen Bereichen verringerte sich der Frauenanteil mit obersten Leitungsfunktionen bei den »Sparkassen« (‑9,4 Prozentpunkte). Im Unterschied dazu verzeichneten die »Landkreise (LRÄ) und Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern« gegenüber 1997 den größten Anstieg an weiblichen Führungskräften (+21,8 Prozentpunkte). Von allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst waren Ende Juni 2019 nur 2,6 Prozent (5 187 Frauen und Männer) in einer Spitzenfunktion tätig.
Frauen mit leitenden Funktionen im öffentlichen Dienst
Die hohe Frauenquote von 66,5 Prozent an den Beschäftigten mit leitenden Funktionen im öffentlichen Dienst (30 326 weibliche Beamte und Arbeitnehmer) schwankte in den einzelnen Bereichen zum Teil stark. Auch in dieser Funktionsebene verzeichnete der Bereich »Schulen« Ende Juni 2019 mit 77,6 Prozent (20 678 Frauen) den höchsten Frauenanteil. Im Bereich »Sparkassen« schritt ein überdurchschnittlicher Personalabbau zu Lasten der Frauen in Leitungsfunktionen voran. Gegenüber 1997 reduzierte sich hier die Frauenquote am stärksten (‑23,9 Prozentpunkte). Weniger Frauen als Männer nahmen in den Bereichen »Polizei« und »Hochschulen« eine Leitungsfunktion wahr. Dennoch zeigte sich in beiden Bereichen im Vergleich zu 1997 eine positive Entwicklung. Der größte Anstieg in dieser Funktionsebene um 19,4 Prozentpunkte wurde bei den »Eigenbetrieben und Zweckverbänden« ermittelt. 22,5 Prozent aller Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (45 612 Personen) hatten Ende Juni 2019 eine leitende Funktion inne.
- Frauenanteil an den Beschäftigten mit leitenden Funktionen im öffentlichen Dienst (*.xlsx, 17,47 KB)